Gesellschafts- und Handelsrecht
Sie wollen eine Gesellschaft gründen, übernehmen oder beenden. Auch dann sind Sie bei uns richtig. Wir erstellen für Sie Gesellschaftsverträge, Satzungen oder Beschlussvorlagen. Ferner beraten wir Sie, welche Gesellschaftsform für Ihre Unternehmung die richtige ist. Es muss nämlich nicht immer die GmbH sein.
Auch für Fragen hinsichtlich der Geschäftsführer-Haftung sind Sie bei uns richtig. Sollten Sie spezielle Fragen zum Handelsrecht haben, dann steht Ihnen hierfür Herr Rechtsanwalt Herzfeldt zur Verfügung, der auf diesem Gebiet jahrzehntelange Erfahrung hat. Für Fragen zur Geschäftsführer-Haftung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Meister zur Verfügung, der gleichzeitig Fachanwalt für Insolvenzrecht ist.
Sollten Sie Fragen aus diesen Rechtsgebieten haben, dann vereinbaren Sie umgehend einen Besprechungstermin.