Erbrecht

Jeder von uns sollte sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, was passiert, wenn er verstirbt. Wer verheiratet ist und Kinder hat, braucht zwingend ein Testament. Aber auch wer verheiratet ist und keine Kinder hat, wird um ein Testament nicht umhinkommen, wenn er seinen Ehepartner bestmöglich absichern möchte.

Herr Rechtsanwalt Meister vertritt Sie von der Testamentsgestaltung bis hin zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Sollten Sie für Ihr Testament Testamentsvollstreckung anordnen wollen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Meister als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) hier auch zur Verfügung.

Auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sind wir behilflich. Sollte der Nachlass überschuldet sein, beraten wir Sie hinsichtlich einer Ausschlagung oder/und eines Nachlassinsolvenzverfahrens. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Herr Rechtsanwalt Meister hier kompetenter Ansprechpartner.