Computer- und Internetrecht
Wir vertreten seit Gründung der Kanzlei eine Vielzahl von Softwareunternehmen aus der Region. Sollten Sie Softwareverträge, Pflegeverträge usw. benötigen, dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir haben nicht nur das juristische Verständnis, sondern auch das technische hierfür. Ob Standard- oder Individual-Software, mit und ohne Quellcodevereinbarung. Wir wissen, wovon wir sprechen.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Kanzlei ist die Vertretung von Privatkunden aufgrund des Vorwurfs des unberechtigten Downloads von Filmen, Musik sowie Spielen. Gerade wer Kinder hat, muss immer damit rechnen, dass er eine Unterlassungserklärung wegen unberechtigtem Download erhält. Ohne Prüfung des Sachverhaltes und Klärung der Rechtslage sollten Sie auf keinen Fall eine solche vorformulierte Unterlassungserklärung des Rechteinhabers unterzeichnen.
Sie haben etwas im Internet gekauft oder zum Beispiel bei eBay ersteigert. Sollten Sie hier Fragen haben, dann steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Meister zur Verfügung, der bereits seit den Anfängen der Internet-Auktionshäuser Mandanten in diesem Bereich berät.